Ihre Anlaufstelle für
Arzthaftungsrecht
- wir sind für Sie da!
Falls Sie glauben, Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden zu sein, stehen wir Ihnen bei der Suche nach einem erfahrenen und kompetenten Patientenanwalt helfend zur Seite.
Kontaktieren Sie gerne kostenfrei unser Team, das sich der Maxime verschrieben hat, Patienten zu helfen.
Rufen Sie uns gerne an unter
02451 40 90 530 / 0176 227 13 935
oder
lassen Sie uns gerne eine E-Mail an
zukommen.
Arzthaftung / Behandlungsfehler / Medizinprodukthaftung
Ihre vertrauenswürdige Rechtsberatung im Medizinrecht
Wir bringen Sie ausschließlich und dies kostenfrei mit Fachanwälten für Medizinrecht in Kontakt. Diese sind vornehmlich im Bereich des Arzthaftungsrechts auf Patientenseite tätig und können auf einen langjährigen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Sie setzen sich engagiert für Ihr Recht ein und stehen an Ihrer Seite, um Ihre rechtlichen Interessen zu wahren. In schwierigen Zeiten sind wir Ihre Anlaufstelle für eine kompetente, vertrauliche und kostenfreie Hilfe bei der Suche nach dem Patientenanwalt Ihres Vertrauens.
Das Arzthaftungsrecht stellt ein Spezialgebiet innerhalb des Medizinrechts dar. Nach diesem sind Ärzte u.a. dazu verpflichtet, Sie ausführlich über bevorzustehenden Behandlungen aufzuklären und Ihnen als Patient eine fachgerechte medizinische Behandlung zu gewährleisten. Diese muss stets dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse im jeweiligen medizinischen Fachbereich entsprechen, dem sogenannten Facharztstandard.
Für Folgeschäden - in welcher Form auch immer - aus einer nicht fachgerechten Behandlung, so ist der Arzt nach geltendem Recht dem Patienten gegenüber schadensersatzpflichtig. Um Ihre Schadensersatzansprüche vor Gericht erfolgreich durchsetzen zu können, ist es unabdingbar, auf hoch spezialisierte Medizinrechtler zurückzugreifen. Insbesondere deshalb, da das Arzthaftungsrecht durch Einzelurteile geprägt ist und besondere Regeln, wie beispielsweise die Beweislastumkehr oder spezielle Verjährungsfristen beinhaltet. Verlassen Sie sich daher auf die Expertise der von uns vermittelten Rechtsanwälte für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht.
Mögliche Behandlungsfehler:
- zu spät oder nicht erkannte Erkrankung / Fraktur
- nicht oder zu spät durchgeführte medizinische Maßnahme
(Medikation, Blutabnahme, Operation etc.) - fehlerhafte durchgeführte Operation
(bspw. bei Knie- und Hüftgelenksoperationen, Schönheitsoperationen) - Hinterlassen eines Fremdkörpers bei der Operation
- falsche Medikation
- (Funktions-) Einschränkungen nach der Operation
- keine oder mangelhafte Aufklärung zum Beispiel über Behandlungsalternativen und Risiken
- falsche Diagnose
- Hygiene- oder Pflegefehler (Sturz, Dekubitus, Keim etc.)
und noch viele mehr...
Unsere Aufgabe
Christoph Anwaltsempfehlung vermittelt Rechtssuchende an Anwälte, die sich auf medizinisches Recht spezialisiert hat. Unser engagiertes Team steht Ihnen zur Seite, um Ihr Recht gegenüber medizinischen Einrichtungen durchzusetzen und für Sie da zu sein, wenn Sie es am dringendsten benötigen.
Spezialisierte Rechtsberatung
Unsere Anwälte sind Experten im medizinischen Recht und bieten maßgeschneiderte Beratung für Patienten.
Sie freuen sich darauf, Ihre Fragen beantworten zu können.
Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten
Unsere Patientenanwälte vertreten Sie effektiv in Rechtsstreitigkeiten, um Ihr Recht auf Schadensersatz durchzusetzen.
Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre Rechte zu schützen und Gerechtigkeit zu erlangen.
Vertrauliche Beratung
Ihre Privatsphäre liegt uns am Herzen. Wir bieten vertrauliche Beratung und Unterstützung in sensiblen Rechtssituationen.
Patientenrechte durchsetzen
Wir kämpfen für die Wahrung Ihrer Patientenrechte und setzen uns leidenschaftlich für Sie ein.